Loskauf von Strafen für begangene Sünden
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A·B·L·A·S·S
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Erklärung
Ablass bezeichnet in der katholischen Kirche die Vergebung zeitlicher Sündenstrafen durch kirchliche Autorität. Der Gläubige kann durch Buße, Gebet oder Almosen einen Ablass erlangen und damit seine Sünden tilgen.