Hinterlassenschaft eines Verstorbenen
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E·R·B·E
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Erklärung
Erbe bezeichnet das Vermögen und die Besitztümer, die ein Verstorbener seinen Nachkommen hinterlässt. Im rechtlichen Sinne ist es die Gesamtheit der Vermögenswerte und Schulden, die auf die Erben übergehen.