Herrscher eines größeren Gebietes
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L·A·N·D·E·S·H·E·R·R
10 Buchstaben
Erklärung
Ein Landesherr war im Heiligen Römischen Reich und in deutschen Territorien ein souveräner Herrscher, der über ein größeres Gebiet herrschte. Der Begriff bezeichnet einen Fürsten oder Herzog mit territorialer Macht.