gesellschaftliche anerkannte, zumeist gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft
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E·H·E
3 Buchstaben
Erklärung
Die Ehe ist die rechtlich anerkannte und gesellschaftlich etablierte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen. Sie ist in den meisten Rechtsordnungen gesetzlich geregelt und bildet die Grundlage für Familie und Vermögensregelungen.