als öffentliche Institution anerkannte Glaubensgemeinschaft
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A·M·T·S·K·I·R·C·H·E
10 Buchstaben
Erklärung
Amtskirche bezeichnet eine Kirche, die vom Staat als öffentliche Institution anerkannt und unterstützt wird. Der Begriff beschreibt Glaubensgemeinschaften mit rechtlichem Status und staatlicher Anerkennung, typisch für das deutsche Kirchensystem.