Erwerbstätigkeit mit PC Arbeit
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E·D·V·B·E·R·U·F
8 Buchstaben
Erklärung
EDV-Beruf bezeichnet eine Erwerbstätigkeit im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung. Der Begriff umfasst alle Berufe, die primär am Computer ausgeübt werden, wie Programmierer, Systemadministrator oder IT-Spezialist.