durch Krankheit unfähig zur Arbeit
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A·R·B·E·I·T·S·U·N·F·A·E·H·I·G
15 Buchstaben
Erklärung
Arbeitsunfähig beschreibt den Zustand einer Person, die aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht arbeitsfähig ist. Der Begriff ist im deutschen Sozialversicherungsrecht verankert und bezeichnet die medizinisch attestierte Unfähigkeit zur Berufsausübung.