Eigentum aller, von allen
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G·E·M·E·I·N·E·I·G·E·N·T·U·M
14 Buchstaben
Erklärung
Gemeineigentum bezeichnet Eigentum, das einer Gemeinschaft oder Gesamtheit gehört, nicht einzelnen Personen. Der Begriff beschreibt Besitzverhältnisse, bei denen Ressourcen oder Güter von allen Mitgliedern einer Gruppe gemeinsam genutzt und verwaltet werden.