durch gesetzlichen Zwang das Eigentum entziehen
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E·N·T·E·I·G·N·E·N
9 Buchstaben
Erklärung
Enteignen bezeichnet die hoheitliche Maßnahme, durch die der Staat einem Eigentümer sein Eigentum gegen Entschädigung entzieht. Dies geschieht auf gesetzlicher Grundlage im öffentlichen Interesse, etwa für Infrastrukturprojekte oder Stadtentwicklung.