durch ein Schiedsgericht erfolgend
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S·C·H·I·E·D·S·R·I·C·H·T·E·R·L·I·C·H
18 Buchstaben
Erklärung
Das Adjektiv beschreibt etwas, das durch ein Schiedsgericht oder einen Schiedsspruch erfolgt oder entschieden wird. Es bezieht sich auf Verfahren, die von einem neutralen Schiedsrichter oder Schiedsgericht außergerichtlich beigelegt werden.