das Eingestehen, Bekenntnis der Schuld
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G·E·S·T·A·E·N·D·N·I·S
11 Buchstaben
Erklärung
Geständnis bezeichnet das freiwillige oder erzwungene Eingestehen einer Schuld oder Verfehlung. Das Wort stammt vom mittelhochdeutschen Geständnis und ist die klassische juristische und alltägliche Bezeichnung für das Bekenntnis einer Straftat oder Verantwortung.