E·I·N·G·E·S·T·A·E·N·D·N·I·S
das Eingestehen einer Schuld
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G·E·S·T·A·E·N·D·N·I·S
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Erklärung
Geständnis bezeichnet das freiwillige oder erzwungene Eingestehen einer Schuld oder Straftat. Es ist das Standardwort im juristischen und alltäglichen Sprachgebrauch für die Anerkennung eigener Verantwortung.