Beschlagnahme, Einziehung
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P·F·A·E·N·D·U·N·G
9 Buchstaben
Erklärung
Pfändung bezeichnet die behördliche Beschlagnahme von Vermögensgegenständen zur Sicherung oder Befriedigung von Forderungen. Im deutschen Rechtssystem ist dies ein zentrales Instrument der Zwangsvollstreckung.