Beitreibung, Einziehung fälliger Forderungen
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I·N·K·A·S·S·O
7 Buchstaben
Erklärung
Inkasso bezeichnet die Beitreibung und Einziehung von fälligen Forderungen durch spezialisierte Agenturen oder Gläubiger. Der Begriff stammt aus dem italienischen Bankwesen und ist im deutschsprachigen Raum etabliert für die professionelle Forderungsverwaltung.