belanglos, ohne Wert
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N·I·C·H·T·I·G
7 Buchstaben
Erklärung
Nichtig bedeutet rechtlich ungültig, kraftlos oder ohne Wert. Das Adjektiv beschreibt etwas, das keine Geltung hat oder bedeutungslos ist. Im juristischen Kontext bezeichnet es die Nichtigkeit von Verträgen oder Handlungen.