gehoben gänzlich belanglos
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N·I·C·H·T·I·G
7 Buchstaben
Erklärung
Nichtig bedeutet im gehobenen Sprachgebrauch ungültig, kraftlos oder von keiner Bedeutung. Das Adjektiv beschreibt etwas Belangloses, das rechtlich oder faktisch keine Geltung hat und daher zu vernachlässigen ist.