Beihilfe, Hilfsgelder
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Z·U·W·E·N·D·U·N·G
9 Buchstaben
Erklärung
Zuwendung bezeichnet eine finanzielle oder materielle Leistung, die einer Person oder Institution gewährt wird. Der Begriff umfasst Beihilfen, Subventionen und Hilfsgelder, die staatlich oder privat vergeben werden.