Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung
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A·U·S·F·A·L·L·Z·E·I·T
11 Buchstaben
Erklärung
Ausfallzeit ist ein Fachbegriff der gesetzlichen Rentenversicherung und bezeichnet Zeiten, in denen Versicherte nicht erwerbstätig waren, aber dennoch Ansprüche erwerben, etwa wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung.