Auftraggeber (Rechtswesen)
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K·L·I·E·N·T
6 Buchstaben
Erklärung
Ein Klient ist im Rechtswesen die Person oder Organisation, die einen Anwalt oder Rechtsanwalt beauftragt und bezahlt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bezeichnet den Auftraggeber von Rechtsdienstleistungen.