VERALTERND RECHTSWESEN
Beste Antwort
A·P·P·E·L·L·A·T·I·O·N
11 Buchstaben
Erklärung
Appellation ist ein veralteter juristischer Begriff für die Berufung gegen ein Gerichtsurteil. Im modernen Rechtswesen wird stattdessen der Begriff Berufung verwendet. Das Wort stammt aus dem Lateinischen appellatio und war besonders im 18. und 19. Jahrhundert gebräuchlich.