Anzeige eines Vergehens durch den Täter
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S·E·L·B·S·T·A·N·Z·E·I·G·E
13 Buchstaben
Erklärung
Selbstanzeige ist die freiwillige Anmeldung einer begangenen Straftat durch den Täter selbst bei den Behörden. Sie entspricht exakt der Definition einer Anzeige eines Vergehens durch den Täter und ist im deutschen Strafrecht ein etablierter Begriff.