Anspruch auf lebenslange Versorgungsleistungen
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L·E·I·B·R·E·N·T·E
9 Buchstaben
Erklärung
Leibrente ist eine Versorgungsleistung, die eine Person lebenslang erhält. Der Anspruch besteht bis zum Tod des Empfängers und sichert regelmäßige Zahlungen ab. Der Begriff stammt aus dem deutschen Rechtswesen und Versicherungswesen.