alleiniger Anspruch, Vorrecht
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M·O·N·O·P·O·L
7 Buchstaben
Erklärung
Monopol bezeichnet das ausschließliche Recht oder die alleinige Befugnis einer Person oder eines Unternehmens, ein bestimmtes Gut oder eine Dienstleistung anzubieten. Der Begriff stammt aus dem Griechischen und bedeutet wörtlich Alleinverkauf.