Anrufen eines höheren Gerichts
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A·P·P·E·L·L·A·T·I·O·N
11 Buchstaben
Erklärung
Appellation bezeichnet im Rechtswesen die Berufung oder das Anrufen eines höheren Gerichts gegen ein Urteil eines niedrigeren Gerichts. Der Begriff stammt vom lateinischen appellare (anrufen) und ist in vielen Rechtssystemen ein zentrales Rechtsmittel.