zweite Kammer des dänischen Reichstags
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F·O·L·K·E·T·I·N·G
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Erklärung
Das Folketing ist die zweite Kammer des dänischen Parlaments (Rigsdagen). Es handelt sich um die Volkskammer, die neben dem Landsting als Senatskammer fungierte, bis 1953 die Verfassung geändert wurde und das Einkammersystem eingeführt wurde.