zwei Heiratswillige, Verlobte
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B·R·A·U·T·P·A·A·R
9 Buchstaben
Erklärung
Brautpaar bezeichnet ein verlobtes oder zur Hochzeit stehendes Paar. Der Begriff fasst die beiden Heiratswilligen zusammen und ist die klassische Bezeichnung für Bräutigam und Braut vor oder bei der Eheschließung.