Zuständigkeit im Straßenbau
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B·A·U·L·A·S·T·T·R·A·E·G·E·R
14 Buchstaben
Erklärung
Der Baulastträger ist die juristische oder natürliche Person, die für Bau, Unterhalt und Betrieb einer Straße verantwortlich ist. Im deutschen Straßenrecht bezeichnet dieser Begriff die zentrale Zuständigkeit im Straßenbau und der Straßenunterhaltung.