zur Untermiete geben
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U·N·T·E·R·V·E·R·M·I·E·T·E·N
14 Buchstaben
Erklärung
Untervermieten bedeutet, eine angemietete Wohnung oder ein Zimmer ganz oder teilweise an Dritte weiterzuvermieten. Der Mieter wird dabei selbst zum Vermieter gegenüber dem Untermieter.