Wertminderung von Anlagevermögen (Abkürzung)
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A·F·A
3 Buchstaben
Erklärung
AFA steht für Absetzung für Abnutzung und bezeichnet die steuerliche Wertminderung von Anlagevermögen über dessen Nutzungsdauer. Diese Abkürzung ist im deutschen Steuerrecht etabliert.