weisungsgemäßer Vollzug
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A·U·S·F·U·E·H·R·U·N·G
11 Buchstaben
Erklärung
Ausführung bezeichnet die ordnungsgemäße Durchführung von Anweisungen oder Befehlen. Im rechtlichen und administrativen Kontext ist sie der pflichtgemäße Vollzug von Weisungen durch untergeordnete Stellen oder Personen.