weibliches Oberhaupt der Verwaltung einer Gemeinde
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B·U·E·R·G·E·R·M·E·I·S·T·E·R·I·N
16 Buchstaben
Erklärung
Die Bürgermeisterin ist die weibliche Form des Bürgermeisters und bezeichnet die oberste Verwaltungsbeamtin einer Gemeinde. Sie leitet die Gemeindeverwaltung und repräsentiert die Gemeinde nach außen.