Wahrung der Vertraulichkeit
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G·E·H·E·I·M·H·A·L·T·U·N·G
13 Buchstaben
Erklärung
Geheimhaltung bezeichnet die Wahrung von Vertraulichkeit und den Schutz von Informationen vor unbefugter Offenlegung. Das Wort beschreibt direkt die Handlung, Geheimnisse zu bewahren und Informationen zurückzuhalten.