E·R·Z·I·E·H·E·R
Vormund
Beste Antwort
K·U·R·A·T·O·R
7 Buchstaben
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E·R·Z·I·E·H·U·N·G·S·B·E·R·E·C·H·T·I·G·T·E
E·R·Z·I·E·H·U·N·G·S·B·E·R·E·C·H·T·I·G·T·E·R
F·U·E·R·S·O·R·G·E·R
N·A·C·H·L·A·S·S·V·E·R·W·A·L·T·E·R
P·F·L·E·G·E·R
T·U·T·O·R
V·E·R·T·R·E·T·E·R
Erklärung
Ein Kurator ist eine Person, die gesetzlich beauftragt ist, einen Minderjährigen oder eine entmündigte Person zu vertreten und deren Vermögen zu verwalten. Der Begriff stammt aus dem römischen Recht und ist im deutschen Familienrecht fest etabliert.