vorgeschriebener Zwischenraum zwischen zweier geistlicher Weihen
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I·N·T·E·R·S·T·I·T·I·U·M
12 Buchstaben
Erklärung
Im kirchlichen Recht bezeichnet Interstitium die vorgeschriebene Wartefrist zwischen zwei geistlichen Weihen, etwa zwischen Diakonatsweihe und Priesterweihe. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich Zwischenraum.