D·I·R·E·K·T·I·V·E
von übergeordneter Stelle gegebene Weisung
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D·I·R·E·K·T·I·V·E·N
10 Buchstaben
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Erklärung
Direktiven sind verbindliche Anweisungen oder Richtlinien, die von einer übergeordneten Stelle ausgehen. Der Begriff stammt vom lateinischen directivus und bezeichnet im administrativen und politischen Kontext Weisungen mit Verbindlichkeitscharakter.