von Amts wegen konfiszieren
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B·E·S·C·H·L·A·G·N·A·H·M·E·N
14 Buchstaben
Erklärung
Beschlagnahmen bedeutet, behördlich Gegenstände einzuziehen oder sicherzustellen. Der Begriff beschreibt exakt die amtliche Konfiszierung von Vermögenswerten durch staatliche Organe wie Polizei oder Zoll.