Vollstreckung, Ausführung
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V·O·L·L·Z·U·G
7 Buchstaben
Erklärung
Vollzug bezeichnet die Durchführung oder Ausführung einer Handlung, besonders im rechtlichen Kontext wie die Vollstreckung von Urteilen oder Gesetzen. Das Wort erfasst sowohl die praktische Umsetzung als auch die formale Durchsetzung von Anordnungen.