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verwaltungsmäßige Selbstständigkeit

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A·U·T·O·N·O·M·I·E
9 Buchstaben

Erklärung

Autonomie bezeichnet die Selbstverwaltung und Unabhängigkeit einer Institution oder Region in administrativen Angelegenheiten. Das Wort stammt aus dem Griechischen und bedeutet wörtlich Selbstgesetzgebung. Es ist die präzise Entsprechung für verwaltungsmäßige Selbstständigkeit.

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