Vertragsverknüpfung
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J·U·N·K·T·I·M
7 Buchstaben
Erklärung
Junktim bezeichnet die Verknüpfung von zwei Verträgen oder Verhandlungsgegenständen, bei der die Erfüllung des einen von der Erfüllung des anderen abhängig gemacht wird. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und ist in der Diplomatie und Rechtspraxis gebräuchlich.