Vergütung für Anwälte, Ärzte, Künstler
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H·O·N·O·R·A·R
7 Buchstaben
Erklärung
Honorar bezeichnet die Vergütung für Leistungen von Freiberuflern wie Anwälten, Ärzten und Künstlern. Der Begriff stammt vom lateinischen 'honorarium' und bezieht sich auf eine Gebühr für immaterielle Leistungen, nicht auf Waren.