Vergabung
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N·A·C·H·L·A·S·S
8 Buchstaben
Erklärung
Ein Nachlass ist die Hinterlassenschaft eines Verstorbenen, die an Erben vergeben wird. Der Begriff bezeichnet sowohl den Vorgang der Vergabung als auch das vererbte Vermögen selbst und ist im deutschen Erbrecht zentral verankert.