Verbot kirchlicher Amtshandlungen (katholische Kirche)
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I·N·T·E·R·D·I·K·T
9 Buchstaben
Erklärung
Ein Interdikt ist eine kirchliche Strafmaßnahme der katholischen Kirche, bei der Amtshandlungen wie Messe, Sakramente und Begräbnisse untersagt werden. Es trifft eine Region oder Gemeinschaft, nicht einzelne Personen wie die Exkommunikation.