verbleibende Betriebsferien
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R·E·S·T·U·R·L·A·U·B
10 Buchstaben
Erklärung
Resturlaub bezeichnet den verbleibenden Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, der nach Abzug der bereits genommenen Betriebsferien vom Gesamturlaub übrig bleibt. Der Begriff ist im deutschen Arbeitsrecht gebräuchlich.