H·Y·P·O·M·N·E·M·A
veraltet: Zusatz
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A·K·Z·E·S·S·O·R·I·U·M
11 Buchstaben
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Erklärung
Akzessorium ist ein lateinischer Begriff für Zubehör oder Zusatz und war in der Rechtssprache und allgemeinen Fachterminologie verbreitet. Das Wort bezeichnet etwas Hinzukommendes oder Nebensächliches, das einer Hauptsache beigeordnet ist.