veraltet Rechtsspruch, Urteil, richterlicher Entscheid
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J·U·D·I·K·A·T
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Erklärung
Judikat ist ein veralteter juristischer Fachbegriff für einen richterlichen Entscheid oder ein Urteil. Das Wort stammt vom lateinischen iudicatum ab und war besonders im deutschsprachigen Rechtswesen des 18. und 19. Jahrhunderts gebräuchlich.