VERALTERT VOLLJÄHRIG
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M·A·J·O·R·E·N·N
8 Buchstaben
Erklärung
Majorenn ist ein veralteter juristischer Begriff für die Volljährigkeit einer Person. Das Wort stammt vom lateinischen maior aetas ab und bezeichnete im deutschen Recht den Zustand der rechtlichen Mündigkeit, wenn jemand die erforderliche Altersgrenze erreicht hatte.