veraltend: Aufgebot
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A·U·F·B·I·E·T·U·N·G
10 Buchstaben
Erklärung
Aufbietung ist ein veralteter rechtlicher Begriff für die öffentliche Bekanntmachung oder Ankündigung, besonders im Kontext von Eheschließungen. Das Wort bezeichnet das Aufgebot im kirchlichen oder behördlichen Sinne.