unveränderlicher Zusammenhang von Dingen und Erscheinungen
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G·E·S·E·T·Z
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Erklärung
Ein Gesetz beschreibt einen unveränderlichen Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung in Natur und Gesellschaft. Es drückt eine notwendige, regelmäßig wiederkehrende Beziehung zwischen Phänomenen aus, die unter bestimmten Bedingungen immer gleich abläuft.