Unterordnung unter den Willen einer Autorität
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G·E·H·O·R·S·A·M
8 Buchstaben
Erklärung
Gehorsam bezeichnet die freiwillige oder erzwungene Unterordnung unter Befehle und Willen einer Autorität oder Obrigkeit. Der Begriff ist zentral in Ethik, Recht und Philosophie und beschreibt das Verhalten, sich Anordnungen zu unterwerfen.