Unmündigkeitserklärung
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E·N·T·M·U·E·N·D·I·G·U·N·G
13 Buchstaben
Erklärung
Entmündigung ist die rechtliche Erklärung der Unmündigkeit einer Person durch Gerichtsbeschluss. Sie entzieht dem Betroffenen die Geschäftsfähigkeit und setzt einen Vormund ein. Der Begriff bezeichnet sowohl den Prozess als auch das Ergebnis dieser Maßnahme.